Die Annahme von Beiträgen, Schenkungen und Zuwendungen liegt im Ermessen des connAct e.V.. Der Verein nimmt keine Schenkungen an, wenn sie nicht im Einklang mit dem Zweck und der Aufgabe von connAct e.V. verwendet werden können.
Es wird keine unwiderrufliche Schenkung angenommen, sei es in Form einer Geldspende oder einer Schenkung auf Lebenszeit, wenn die Schenkung unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Spenders gefährden würde.
ConnAct e.V. gibt keine Ratschläge zur steuerlichen oder sonstigen Behandlung von Schenkungen und ermutigt die Spender, ihre eigenen professionellen Berater zu Rate zu ziehen, die sie bei der Durchführung ihrer Spende unterstützen.
ConnAct e.V. nimmt keine Spenden in Form von Bargeld oder börsengehandelten Wertpapieren an. Sachspenden werden nach dem Ermessen des connAct e.V. angenommen.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen, die sie für den connAct e.V. mit sich bringen können, geprüft werden.
ConnAct e.V. stellt Spendern, die die steuerlichen Voraussetzungen für die Annahme von Sachspenden erfüllen, eine Bescheinigung aus.
ConnAct e.V. respektiert den Willen des Spenders bei zweckgebundenen Spenden und bei Spenden, die anonym bleiben sollen. Bei anonymen Schenkungen wird der connAct e.V. Informationen über den Spender nur an die Mitarbeiter weitergeben, die davon Kenntnis haben müssen.
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